Erst absperren, dann telefonieren
Entscheidend ist, was Sie vorab tun: Solange Wasser ungebremst austritt, wächst der Schaden an Decken, Böden und in den Wohnungen darunter.
Deshalb steht das Absperren am Anfang, nicht der Anruf. Wer den Zulauf stoppt, verschafft sich Raum für klare Entscheidungen. Das gilt für die gerissene Waschmaschinenleitung ebenso wie für die tropfende Decke im Altbau, bei der die Quelle erst gesucht werden muss.
Auch ein ruhiger Blick in den Raum gehört dazu. Hören Sie ein Rauschen, ohne dass ein Gerät läuft? Dreht sich der Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen, wird hinter dem Zähler Wasser verbraucht oder geht durch ein Leck verloren. Solche Beobachtungen lassen sich dem Fachbetrieb beschreiben und helfen beim Eingrenzen.
Absperren: Wo die Ventile sitzen
Wohnungen haben mehrere Sperrstellen. Zuerst die Eckventile unter Waschbecken, Spüle und hinter dem WC, dann die Absperrhähne an Waschmaschine und Geschirrspüler und schließlich das Hauptventil der Wohnung, oft im Bad, Flur oder in der Nähe des Wasserzählers. Im Mehrfamilienhaus liegen weitere Absperrungen im Keller oder im Treppenhaus.
Versiegt der Austritt nach dem Schließen eines Ventils, sitzt der Defekt dahinter. Läuft weiter Wasser, kommt eine vorgelagerte Leitung in Betracht. Dann sollte die Hausverwaltung den Strang absperren lassen; versuchen Sie nicht, mit Werkzeug an Rohren zu arbeiten.
Wer unsicher ist, wo die Ventile sitzen, schaut besser vorab nach statt erst im Ernstfall. Ein Eckventil, das klemmt, wird nicht mit Gewalt bewegt, sondern gehört in die Hände eines Fachbetriebs. Wo die Absperrungen für Strang und Haus liegen, erfahren Mieter bei der Verwaltung. Praktisch ist eine kurze Notiz, welches Ventil zu welchem Gerät gehört; im Ernstfall erspart sie das Suchen.
Wem welcher Teil der Leitung gehört
Der Wasserzähler trennt zwei Verantwortungsbereiche. Davor liegt der Hausanschluss; Herstellung, Unterhalt und Erneuerung sind allein Sache der Berliner Wasserbetriebe und ihrer Vertragsfirmen. Was an Rohren hinter dem Zähler liegt, ist Hausinstallation und Aufgabe der Eigentümerseite. Der Entstörungsdienst der Wasserbetriebe nimmt Meldungen zu Rohrbrüchen entgegen, auch per Video über das Smartphone.
Mieterinnen und Mieter melden Schäden an der Installation der Verwaltung, denn § 536c BGB verlangt Anzeige von Mängeln. Wer ein Haus besitzt, entscheidet selbst, welchen Betrieb er beauftragt. Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis der Wasserbetriebe stehen, wenn er an der Trinkwasser-Installation arbeitet.
Geht es um Abwasser, ist die Lage eine andere: Tritt Schmutzwasser nach Starkregen aus Bodenablauf oder Kellerdusche, spricht das für Rückstau aus dem Kanal. Dann sind Rückstauverschluss und Hebeanlage Aufgabe der Eigentümerseite.
Strom und Wasser: Wann Sie die Finger lassen
Sobald Wasser an Deckenlampen, Steckdosen oder Verteilern auftaucht, ist nicht mehr der Klempner die erste Adresse, sondern eine Elektrofachkraft. Betroffene Stellen werden nicht angefasst. Steht Wasser im oder am Sicherungskasten selbst, bleibt auch dieser unberührt, und die Elektrofachkraft entscheidet, wie es weitergeht. Geräte im Wasser bleiben dort, bis sie stromlos sind.
Den Sicherungskasten schalten Sie nur aus, wenn Sie trocken dorthin gelangen und keine Pfütze zwischen Ihnen und dem Kasten liegt. Im Zweifel genügt es, den Raum zu verlassen und ihn nicht zu betreten. Ein Wasserschaden lässt sich später aufarbeiten, eine Verletzung nicht.
Menschen und Haustiere halten sich fern vom nassen Bereich. Heizlüfter, Mehrfachstecker und Ladegeräte in Wassernähe werden nicht benutzt. Bleibt Wasser im Fußboden stehen, kann es auch Kabel unter dem Estrich erreichen; das ist ein weiterer Grund, die Elektrofachkraft zu informieren, bevor das Zimmer wieder in Betrieb genommen wird.
Rechnung, Preisgespräche und Vorsicht bei Fremdangeboten
Gerade in belastenden Situationen greifen Menschen zum ersten Angebot. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Umfang der Arbeiten vorab zu besprechen, Lohn, Material und Geräte einzeln ausweisen zu lassen und Posten zu streichen, die nie vereinbart waren.
Holen Sie, wenn möglich, einen Nachbarn dazu. Und bestehen Sie darauf, dass ein Betrieb im Installateurverzeichnis eingetragen ist, wenn er an der Trinkwasserleitung arbeitet. Über Details zu Umfang und Entgelt sprechen Sie mit dem Partnerbetrieb.