Quelle suchen, bevor Sie wischen
Der erste Reflex ist, Wasser aufzuwischen. Wichtiger ist die Frage, woher es kommt. Läuft es aus einer Leitung, aus einem Gerät oder von oben? Tropft es nach einem Duschgang beim Nachbarn, ist eine undichte Wanne denkbar; zeigt es sich nach Regen, kommt auch das Dach oder die Fassade infrage.
Das nächste erreichbare Absperrventil unterbricht den Zulauf. Kommt danach nichts mehr nach, liegt die Stelle hinter dem Ventil. Sickert es weiter, kommt ein vorgelagerter Abschnitt in Betracht, und die Verwaltung sollte den Strang schließen lassen.
Bei Wasser von oben hilft es, in der Wohnung darüber nachzufragen, ob dort ein Gerät läuft, eine Wanne gefüllt wurde oder ein Schlauch nachgegeben hat. Die Antwort zeigt, ob die Ursache ein Missgeschick ist oder ein Leitungsschaden, der das ganze Haus betrifft.
Strom und Wasser: eine gefährliche Kombination
Sobald Wasser in Deckenlampen, Steckdosen oder Verteilerdosen eindringt, besteht Gefahr. Betroffene Stellen werden nicht angefasst, sondern von einer Elektrofachkraft beurteilt. Strom wird allenfalls am Sicherungskasten ausgeschaltet, und auch nur dann, wenn der Weg dorthin trocken und gefahrlos ist; mit nassen Händen oder im Wasser stehend greift niemand zum Schalter.
Geräte, die im Nassen stehen, werden ausgesteckt, wenn dies gefahrlos möglich ist. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker und Heizlüfter gehören aus dem Bereich heraus. Im Zweifel bleibt der betroffene Raum zunächst unbenutzt.
Dokumentieren, ehe aufgeräumt wird
Fotos und Notizen sind später Beweismittel. Halten Sie fest, was beschädigt ist, wo und in welchem Umfang das Wasser zu sehen ist, und notieren Sie, wann Sie es entdeckt haben. Fotografieren Sie auch den Wasserzähler, Möbel, Böden, Elektrogeräte und die Schadstelle von mehreren Seiten.
Bewahren Sie Rechnungen, Schadenlisten und Korrespondenz an einem Ort auf. Beschädigte Gegenstände sollten nicht entsorgt werden, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist. Dasselbe gilt für Bauteile wie ausgebaute Rohrstücke, die den Defekt belegen können.
Ein kurzes Protokoll hilft allen Beteiligten: Welche Räume sind betroffen, welche Wände zeigen Flecken, wo steht Wasser, welche Möbel stehen im Nassen? Auch Gespräche mit Nachbarn und Verwaltung gehören hinein, jeweils mit Namen, Datum und Inhalt. Wer später gefragt wird, wie sich der Schaden entwickelt hat, kann dann sauber antworten.
Meldung an Vermieter, Verwaltung und Versicherung
Mieterinnen und Mieter sind nach § 536c BGB verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen; der Berliner Mieterverein empfiehlt die schriftliche Form. Die Vermieterseite muss die Mietsache nach § 535 BGB in vertragsgemäßem Zustand halten. Wie das im Fall einer Wohnung zu bewerten ist, steht im Mietvertrag; rechtlich beraten Mieterverein oder Anwaltskanzlei.
Bei der Versicherung kommt es auf die Art des Schadens an. Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude, die Hausratversicherung Möbel und Einrichtung. Anders liegt es bei Starkregen und Rückstau: Dafür braucht ein Vertrag den Zusatzbaustein für Elementarschäden. Geben Sie dem Versicherer Bescheid, bevor Sie größere Maßnahmen beauftragen.
Leckortung und Trocknung: das fachliche Nachspiel
Ist die Quelle gestoppt, beginnt die Arbeit an der Substanz. Ein Fachbetrieb kann mit Feuchtemessung, Wärmebild oder Geräuschortung feststellen, wie weit das Wasser gezogen ist und wo die Leitung undicht war. Ohne diese Klärung droht, dass Feuchtigkeit in Dämmschichten und Fugen verborgen bleibt.
Anschließend kann eine technische Trocknung folgen, bei der Geräte die Feuchte aus Wand und Estrich ziehen. Wie lange das dauert, hängt von Material und Durchfeuchtung ab. Erst wenn die Messwerte stimmen, werden Putz, Boden und Tapete erneuert; sonst kann Schimmel nachkommen.
Besondere Vorsicht verlangt Wasser, das über Wochen unbemerkt in einer Wand gesickert ist. Es hinterlässt Salzränder, löst Tapeten und lässt Putz mürbe werden. In solchen Fällen sagen Messwerte mehr als das Auge: Sie zeigen, wie tief die Feuchte steckt und ob angrenzende Räume mitbetroffen sind.