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Altbau & Leitungen

Eintrag im Verzeichnis: Wer an Trinkwasser-Installationen ran darf

Ein tropfender Hahn, ein klemmendes Eckventil, ein Strang mit Rostwasser: Wer in Berlin an einer Trinkwasser-Installation arbeiten will, braucht dafür eine Eintragung bei den Berliner Wasserbetrieben.

Für Mieter und Eigentümer ist das eine nützliche Orientierung, wenn es um die Frage geht, wen man überhaupt anfragt.

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Offener Installationsschacht im Altbau-Bad mit Steigleitungen – Wer an Berliner Trinkwasserleitungen arbeiten darf

Was das Verzeichnis bewirkt

Jenseits des Wasserzählers, in der Hausinstallation, lassen die Berliner Wasserbetriebe nur eingetragene Unternehmen arbeiten. Hintergrund ist der Schutz des Lebensmittels Trinkwasser: Werkstoffe, Hygiene und Verarbeitung sollen den Regeln entsprechen.

Das Verzeichnis ist keine Werbeliste und kein Gütesiegel für einen einzelnen Auftrag. Ein Eintrag besagt, dass der Betrieb solche Arbeiten ausführen darf. Wie sauber, wie teuer oder wie gründlich er sie erledigt, zeigen erst Angebot, Absprache und Rechnung.

Für Mieter folgt daraus eine einfache Faustregel: Alles, was Rohre, Armaturen oder Anschlüsse der Trinkwasserseite verändert, gehört in die Hand eines Unternehmens mit Eintrag, auch wenn der Handgriff klein wirkt. Gibt es Zweifel, ob ein Eintrag besteht, hilft die Anfrage bei der Verwaltung oder bei den Wasserbetrieben.

Der Wasserzähler als Grenzstein

Der Hausanschluss reicht bis zum Wasserzähler. Ausschließlich die Berliner Wasserbetriebe und ihre Vertragsfirmen stellen Hausanschlüsse her, unterhalten und erneuern sie, ändern, trennen und beseitigen sie.

Die Hausinstallation dahinter fällt in die Verantwortung der Eigentümerseite. Wird dafür ein Betrieb gebraucht, kommt das Verzeichnis ins Spiel. Mieter müssen sich um diese Aufteilung nicht kümmern, sollten sie aber kennen, wenn sie einen Mangel melden.

Streckenabschnitte vor dem Zähler sind kein Fall für einen Installateur; dort entscheiden Eigentümer und Wasserbetriebe.

Was Bewohner selbst tun dürfen

Zu den erlaubten Handgriffen gehören das Schließen eines Absperrventils, das Auffangen von Wasser, das Entkalken des Perlators und das Reinigen eines Siphons mit Eimer darunter. Wer darüber hinausgeht, verlässt den Bereich, den Laien verantworten können.

Eckventile, Kartuschen, Dichtungen oder das Innenleben eines Spülkastens zu tauschen, gehört ebenso zur Arbeit eines eingetragenen Betriebs wie Eingriffe an Steigsträngen. Wer es auf eigene Faust versucht, riskiert Folgeschäden. Außerdem entsteht Streit mit Verwaltung und Versicherung darüber, wer für den Schaden einsteht.

Wer eine Armatur selbst gekauft hat, sollte sie nicht selbst einbauen, sondern dem Betrieb übergeben, der das Eckventil und die Anschlüsse kontrolliert. Auch eine gut gemeinte Hilfe unter Nachbarn fällt darunter, wenn dabei Anschlüsse gelöst werden.

Kurz gesagt Arbeiten an der Hausinstallation hinter dem Zähler führen nur Unternehmen mit Eintrag im Verzeichnis der Wasserbetriebe aus. Hausanschlüsse davor betreuen die Wasserbetriebe selbst. Gasgeräte gehören zugelassenen Gas-Fachbetrieben, Elektrik einer Elektrofachkraft.

Strom und Gas haben eigene Regeln

Das Verzeichnis der Wasserbetriebe regelt Trinkwasser und nichts sonst. Gasthermen, Gasetagenheizungen und Gasleitungen betreut ein zugelassener Fachbetrieb für Gasinstallation, elektrische Anlagen eine Elektrofachkraft. Die Zulassungen sind getrennt und werden nicht gegenseitig ersetzt.

Bei einem Schaden hilft deshalb zuerst die Frage, welche Anlage betroffen ist. Ein tropfender Durchlauferhitzer berührt Wasser und Strom, ein Ausfall der Therme Wasser und Gas. Die Hausverwaltung kann den passenden Betrieb beauftragen; fragen Sie bei Mehrgewerke-Betrieben, welche Zulassung für welche Arbeit vorliegt. Welche Anlagen im Haus stehen, teilt die Verwaltung auf Nachfrage mit. Ein Foto vom Typenschild erleichtert die Zuordnung zum richtigen Gewerk.

Nachfragen vor dem Auftrag

Stellen Sie die Frage ausdrücklich: Ist der Betrieb im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe geführt? Die Antwort sollte klar ausfallen. Prüfen Sie dann das Angebot genauso kritisch wie anderswo. Beim Thema Rechnung empfiehlt die Verbraucherzentrale, Lohn, Material und Geräte getrennt ausweisen zu lassen und einzelne Posten nachzufragen.

Eigentümer, die Aufträge vergeben, handeln nach demselben Schema. Mieter in verwalteten Häusern melden den Mangel und bitten darum, nur Betriebe mit Eintrag zu beauftragen. Dokumentieren Sie, was vereinbart wurde, am besten in Textform, damit später nachvollziehbar bleibt, wer was zugesagt hat.

Wenn ein Betrieb keinen Eintrag hat

Nicht jeder Handwerker, der Sanitärarbeiten anbietet, ist im Verzeichnis geführt. Manche Betriebe arbeiten mit Heizung, Bad und Fliesen, haben aber für die Trinkwasserinstallation keine Eintragung. Bietet jemand trotzdem an, am Rohr zu arbeiten, ist Vorsicht angebracht.

Fragen Sie die Hausverwaltung, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Kommt es trotzdem zu Streit über Leistung oder Rechnung, raten Verbraucherschützer dazu, nur den unstrittigen Teil zu begleichen und Rat einzuholen. Rechtliche Hilfe bieten Mieterverein oder Anwaltskanzlei. Wer schriftlich nachfragt, hat einen Beleg, falls später etwas schiefgeht.

Ab hier gehört es in Fachhände

Müssen Rohr, Armatur, Ventil oder Anschluss in der Wohnung angefasst werden, kommt nur ein eingetragener Installationsbetrieb in Betracht. Bei Gasgeräten ist das ein zugelassener Gas-Fachbetrieb, bei Stromführendem eine Elektrofachkraft. Alles vor dem Zähler regeln die Wasserbetriebe mit ihren Vertragsfirmen.

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