Steigleitung im Altbau: wenn das ganze Haus betroffen ist
Altbau & Leitungen
Der Strang im Schacht: Wenn eine Steigleitung das ganze Haus berührt
In einem Mietshaus mit mehreren Etagen läuft das Trinkwasser nicht einzeln zu jeder Wohnung, sondern steigt in gemeinsamen Leitungen durch das Gebäude. Diese Steigleitungen, auch Steigstränge genannt, verbinden Keller und Dachgeschoss.
Ein Problem dort ist selten ein Problem nur einer Wohnung, und genau das macht die Lage besonders.
Ein Steigstrang ist ein senkrecht geführtes Rohr für Kalt- oder Warmwasser in einem Schacht, hinter einer Vormauerung oder in der Wand zwischen Bad und Küche. An jeder Etage zweigt eine Wohnungsleitung ab. Der Strang liegt also dort, wo vieles andere verläuft: Wände, Decken, Schächte der Nachbarn.
Das hat zwei Folgen. Erstens fällt ein Defekt am Strang gleich mehreren Parteien auf. Zweitens kann Wasser an einer undichten Stelle durch Decken laufen und erst zwei Etagen tiefer sichtbar werden. Der Fleck an Ihrer Zimmerdecke muss deshalb nicht von der Wohnung darüber stammen.
Steigleitung und Fallrohr nicht verwechseln
Im Schacht verlaufen oft mehrere Rohre nebeneinander. Die Steigleitung führt frisches Trinkwasser nach oben. Das Fallrohr, in Gründerzeithäusern gern aus Gusseisen, führt dagegen Abwasser nach unten. Beide haben nichts miteinander zu tun, auch wenn sie sich einen Schacht teilen.
Die Unterscheidung hilft beim Melden. Tropft es sauber und ohne Geruch, spricht das für Trinkwasser. Riecht die Nässe muffig oder nach Abwasser, ist eher das Fallrohr betroffen. Das sagen Sie der Verwaltung, ohne selbst am Rohr zu tasten oder die Verkleidung zu öffnen. Bei Verdacht auf Abwasser am besten Abstand halten und Räume lüften.
Woran Sie erkennen, dass der Strang betroffen ist
Hinweise auf ein Problem am Strang zeigen sich in mehreren Wohnungen zugleich: Das Wasser kommt in den oberen Etagen kaum noch an, mehrere Hähne liefern rostbraunes Wasser, an derselben Wandstelle in übereinanderliegenden Räumen kehren Feuchtigkeitsflecken wieder, im Schacht gluckert es.
Ein Fleck allein beweist nichts. Er kann auch von einem Wohnungsanschluss, einer Armatur oder vom Abwasser stammen. Notieren Sie, welche Stellen betroffen sind, und vergleichen Sie mit den Nachbarn. Dieses Bild kann eine Fachperson später zu einer Einschätzung nutzen.
Kurz gesagt Die Steigleitung versorgt mehrere Wohnungen übereinander. Absperrungen im Keller bedient die Hausverwaltung, nicht der Mieter. Sie schließen das Ventil in der eigenen Wohnung, warnen Nachbarn und melden schriftlich. Die Arbeit am Strang ist Fachsache.
Wer absperrt, und was in Ihrer Hand liegt
Das Strangventil im Keller bedient die Hausverwaltung oder ein von ihr benannter Hausmeister, nicht der Mieter. Wer es schließt, nimmt alle Wohnungen am Strang vom Wasser. Das ist ein Eingriff, der abgestimmt werden muss.
In Ihrer eigenen Wohnung dürfen Sie dagegen das Absperrventil schließen, wenn Sie es finden. Hört der Austritt dann auf, liegt die Stelle hinter dem Ventil; bleibt der Austritt bestehen, kann die Quelle auch weiter vorn liegen, etwa im Strang. Wasser auffangen, Fotos machen und die Verwaltung informieren sind die nächsten Schritte. Sagen Sie den Nachbarn Bescheid, besonders denen darunter.
Werkstoffe im Altbau-Strang
In Häusern, die vor Jahrzehnten gebaut wurden, kann der Strang aus verschiedenen Werkstoffen bestehen: verzinktem Stahl, der von innen zuwachsen kann, aus Kupfer, aus Kunststoff nach einer späteren Sanierung oder aus Blei. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales rät bei Gebäuden aus der Zeit vor 1973 zur Vorsicht: Bleirohre können dort noch liegen.
Welches Material in Ihrem Haus liegt, kann nur eine Prüfung vor Ort zeigen. Wenn dabei Blei auftaucht, gilt: Nach der Trinkwasserverordnung müssen solche Leitungen entfernt oder stillgelegt werden, und die Eigentümerseite ist dafür verantwortlich.
Sanierung von Strängen
Ist ein Strang überaltert, kann statt stückweiser Flickarbeit eine abschnittsweise oder komplette Erneuerung in Betracht kommen, alternativ eine Innensanierung. Eine Erneuerung kann Keller bis Dach betreffen, mit Öffnen von Wänden und Schächten in mehreren Wohnungen. Aufwendig bleibt in jedem Fall die Abstimmung mit allen Mietparteien.
Vorbereitung und Ausführung liegen bei Eigentümerseite und Fachbetrieb; Mieter geben Zugang und bewegen Möbel. Ausführen darf solche Arbeiten nur ein Unternehmen mit Eintrag im Installateurverzeichnis. Wer eine Sanierung angekündigt bekommt, kann bei der Verwaltung nach Umfang und Ablauf fragen. Sinnvoll ist auch die Frage, welche Räume betroffen sind, ob das Wasser zeitweise abgestellt wird und wie lange der Zugang zu Bad und Küche eingeschränkt bleibt. Bewegliche Gegenstände aus dem Schachtbereich zu räumen, erleichtert die Arbeit und schützt Ihr Eigentum.
Ab hier gehört es in Fachhände
Tritt Wasser aus Wand oder Decke, melden mehrere Wohnungen dieselben Auffälligkeiten oder muss der Strang gesperrt werden, braucht es einen im Installateurverzeichnis der Wasserbetriebe eingetragenen Betrieb. Den Auftrag erteilt die Eigentümerseite oder die Verwaltung. Ihre Aufgabe als Mieter ist das Melden, Dokumentieren und der Zugang.