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Warmes Wasser

Legionellen im Mietshaus: Pflichten, Fragen, Zuständigkeiten

Das Wort Legionellen taucht meist erst auf, wenn ein Aushang im Treppenhaus hängt. Gemeint sind Bakterien, die sich in Trinkwasserleitungen vermehren können, wenn die Bedingungen stimmen.

Für Mieter ist vor allem wichtig, wer dafür verantwortlich ist, was sie nachfragen dürfen und was nicht in ihre Hände gehört.

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Offener Installationsschacht im Altbau-Bad mit Steigleitungen – Legionellen im Mehrfamilienhaus

Wo sich Legionellen vermehren können

Die Bakterien sind in geringer Zahl im Wasser der Umwelt vorhanden. Problematisch wird es, wenn sie in einer Trinkwasser-Installation passende Bedingungen finden: lauwarmes Wasser, kaum Bewegung, Ablagerungen an den Rohrwänden. Das gilt für Warmwasserspeicher ebenso wie für wenig genutzte Leitungsenden.

Krank machen kann das Einatmen feiner Tröpfchen, wie sie beim Duschen entstehen; durch das Trinken geschieht das in der Regel nicht. Deshalb stehen vor allem Duschen im Blick, wenn von Legionellen die Rede ist. Eine Bewertung im Einzelfall liegt beim Gesundheitsamt und bei der Ärztin oder dem Arzt.

Wichtig für die Einordnung: Das Vorkommen der Bakterien bedeutet noch keine Erkrankung. Entscheidend sind Menge und Art der Aufnahme. Deshalb sind Befunde Sache der Fachleute und der Behörden, nicht des Aushangs im Flur.

Wer im vermieteten Haus untersuchen lassen muss

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet den Betreiber einer Trinkwassererwärmungsanlage mit größerem Speicher oder zentralem Durchflusserwärmer, bei gewerblicher oder öffentlicher Abgabe auf Legionellen untersuchen zu lassen, sofern Duschen oder andere vernebelnde Einrichtungen angeschlossen sind. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.

Die Verordnung rechnet auch die Vermietung zur gewerblichen Tätigkeit, wenn dabei Trinkwasser bereitgestellt wird. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung kann deshalb unter die Untersuchungspflicht fallen. Pflichtig ist der Betreiber, also die Eigentümerseite oder die von ihr beauftragte Verwaltung, nicht die Mieter.

Welche Intervalle und Maßnahmen im Einzelfall gelten, steht in der Verordnung und wird vom Betreiber beachtet. Mieter müssen sie nicht kennen, dürfen aber danach fragen.

Zentral oder in der Wohnung erwärmt?

Entscheidend ist die Art der Warmwasserbereitung. Wird das Wasser für alle Wohnungen im Keller erwärmt und über Steigstränge und Zirkulationsleitungen verteilt, handelt es sich um eine Großanlage. Hat jede Wohnung ihren eigenen Durchlauferhitzer oder eine eigene Therme, erwärmt jedes Gerät nur eine kleine Menge, und die Regel für Großanlagen greift in der Regel nicht.

Welche Variante in Ihrem Haus vorliegt, erfahren Sie von der Verwaltung oder sehen es am Gerät in der Wohnung. Fragen Sie danach, wenn Ihnen ein Aushang oder eine Mitteilung zu Legionellen vorliegt und Sie nicht wissen, ob Ihr Haus gemeint ist.

Kurz gesagt Legionellen gedeihen in lauwarmem, wenig bewegtem Wasser. Pflicht zur Untersuchung hat der Betreiber einer Großanlage im vermieteten Haus. Mieter melden Auffälligkeiten der Verwaltung, fragen nach Befunden und lassen Maßnahmen am Leitungsnetz Fachbetrieben.

Stillstand, Zirkulation und Temperatur

Zu den Bedingungen, die Legionellen helfen, zählt Stagnation. Eine Leitung zu einer selten benutzten Gästedusche, ein leerstehendes Appartement oder ein toter Leitungsast nach einem Umbau lassen Wasser lange stehen. Auch eine Zirkulationsleitung, die nicht richtig arbeitet, kann Abschnitte lauwarm halten.

Was daran technisch zu ändern ist, entscheidet nicht der Mieter. Wer das Haus über längere Zeit verlassen hatte, kann die Verwaltung über die Rückkehr informieren; Hinweise auf lange ungenutzte Entnahmestellen sind für die Betreiberseite nützlich. Regelventile, Mischer und Zirkulationspumpen fasst nur ein eingetragener Installateur an.

In Häusern mit mehreren Steigsträngen kann ein Strang stärker genutzt werden als ein anderer. Das erklärt, warum die Wasserqualität innerhalb eines Gebäudes schwanken kann.

Was Mieter nachfragen und melden können

Sie dürfen die Verwaltung fragen, ob für das Haus eine Untersuchung vorgesehen ist und wo Befunde einzusehen sind. Mit einer schriftlichen Anfrage haben Sie später etwas in der Hand. Melden Sie auch, wenn mehrere Parteien Auffälligkeiten bemerken, etwa Warmwasser, das auffällig lau bleibt, oder muffigen Geruch.

Selbst desinfizieren, Chemie in die Leitung geben oder Armaturen und Duschköpfe aufwendig umbauen sollten Sie nicht. Duschkopf und Perlator abschrauben und entkalken ist erlaubt, ersetzt aber keine Untersuchung. Was bei einer Belastung folgt, legen Gesundheitsamt und Betreiber fest.

Warmwasser aus dem Speicher im Keller

In Häusern mit Großanlage wird das Wasser in einem gemeinsamen Speicher erwärmt und über eine Ringleitung durch das Haus geführt, damit Warmwasser an jeder Entnahmestelle bereitsteht. Eine Pumpe hält das Wasser in Bewegung.

Fällt die Pumpe aus oder wird die Temperatur im Speicher zu niedrig eingestellt, entstehen Zonen, in denen sich Keime halten können. Das Einstellen der Anlage ist ausdrücklich nichts für Bewohner. Fällt Ihnen auf, dass das Warmwasser lange braucht, bis es warm wird, geben Sie das der Verwaltung weiter.

Ab hier gehört es in Fachhände

Fachbetriebe sind gefragt, wenn eine Untersuchung auffällig war, Warmwasser wiederholt nur lau bleibt, eine Zirkulationspumpe oder ein Mischventil ausfällt oder die Anlage umgebaut werden soll. Für die Trinkwasserinstallation kommt ein bei den Wasserbetrieben eingetragener Installateur in Frage. Den Auftrag erteilt die Eigentümerseite.

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